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INFOCENTER

Es gilt weiterhin der Runderlass 12-51 Nr. 1 zur „Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen“. Demnach entscheiden die Eltern, ob der Schulweg zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken.

Wird von den zuständigen Stellen bei extremen Witterungslagen ein Ruhen des Unterrichts in Präsenz beschlossen, dann wird dies auch über die Homepage bekannt gegeben. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebes nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist natürlich für eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schule gewährleistet.


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