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Präventionsprojekt von Polizei, Landgericht und Staatsanwaltschaft

  • Sophie-Scholl-Gesamtschule
  • vor 3 Stunden
  • 3 Min. Lesezeit

Mehr als 3000 Jugendliche und Kinder im Bergischen sind Täter: „Wir müssen präventiv wirken“

Remscheid

Landgericht, Staatsanwaltschaft und Polizei im Bergischen haben ein Präventionsprojekt für die achten Klassen auf die Beine gestellt. Welche Straftaten jugendtypisch sind und warum es so wichtig ist.


Ralf Weidner geht durch die Reihen und zählt. „Du bist Straftäter“, sagt dernnKriminalhauptkommissar. Er zählt die Jugendlichen der 8. Klassen der Sophie-Scholl-Gesamtschule weiter ab und wiederholt seinen Satz. „Zumindest statistisch“, fügt er hinzu. Denn die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die eine Straftat begehen, ist hoch. Knapp jeder fünfte Tatverdächtige ist unter 21 Jahren alt.

Mit einem Präventionsprojekt wollen das Landgericht Wuppertal, die Polizei Wuppertal und die Staatsanwaltschaft Wuppertal deshalb sensibilisieren und ins Bewusstsein rücken, wo Straftaten beginnen.

Statistik: So viele Kinder und Jugendliche begehen eine Straftat

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik wurden im Jahr 2024 (die Statistik für 2025 wurde noch nicht veröffentlicht) in Remscheid, Solingen und Wuppertal bei 54.075 Straftaten insgesamt 21.250 Tatverdächtige ermittelt. Bei 3053 davon handelte es sich um Kinder (0 bis 14 Jahre; 985 Tatverdächtige) und Jugendliche (14 bis 18 Jahre, 2068 Tatverdächtige). Dazu kommen 1663 Tatverdächtige, die zwischen 18 und 21 Jahren alt sind.

In den meisten Fällen ging es um Rohheitsdelikte (schwere Straftaten wie Raub, Körperverletzung oder Drohung), Diebstahl, Betrugsdelikte oder Straßenkriminalität. Aber auch um Straftaten gegen das Leben (11 Mal) und gegen die sexuelle Selbstbestimmung (311 Mal).

Die Zahlen spiegeln sich auch in einer Umfrage wider: Fünf Jugendliche der 8a, 8c und 8f gaben an, dass sie bereits in irgendeiner Weise Täter waren. Vier seien schon mal Opfer geworden, 18 wurden Zeugen von Straftaten. „Ich habe gesehen, wie jemand beleidigt und geschlagen wurde“, berichtet eines der Mädchen.

„Gewalt ist eine der jugendtypischen Straftaten“, erklärt Inga Saltenbrock, Staatsanwältin am Amtsgericht Remscheid. Sie werde häufiger von den Jungs ausgeübt, während Diebstahl und Schwarzfahren typischer für Mädchen seien.


Warum das Projekt so wichtig ist

Das Schulpräventionsprojekt „Jugendkriminalität, Strafmündigkeit und ihre Folgen“ läuft bereits im dritten Jahr. Es richtet sich an die achten Klassen der weiterführenden Schulen. „In diesem Jahr war die Resonanz der Schulen riesig“, berichtet Dr. Helena Salamon-Lim-

berg, Richterin am Amtsgericht Wuppertal. 23 Schulen besucht ein Team aus Staatsanwältin, Richter und Polizist in diesem Jahr und erreicht damit über 2000 Schüler. Aus Remscheid sind die Sophie-Scholl-Gesamtschule und die Albert-Schweitzer-Realschule dabei.

„Ich wollte das sofort haben“, sagt Iris Winkler, Lehrerin und Abteilungsleiterin der Jahrgangsstufen 7 und 8 an der Gesamtschule. „Ich finde wichtig, dass die Schüler dieses Thema auch von offizieller Seite hören.“ Denn: „Auch an der Sophie-Scholl-Gesamtschule kommen Delikte vor“, sagt Beratungslehrer Thomas Düring-Hehner. Wo früher geredet wurde, werde heute oft zugeschlagen oder beleidigt, erklärt er. Das Bewusstsein, dass das schon Straftaten sind, fehle oft. Prävention sei deshalb sinnvoll und wichtig.


So leicht kann man sich strafbar machen

Gezeigt wurde vor den Kindern in zwei Stunden vor allem, wie leicht man sich strafbar machen kann. Das „Abziehen“ eines Stiftes oder Handys? Strafbar. Das Versenden von Nacktbildern? Strafbar. Zudem könne man leicht in eine Falle geraten, beispielsweise bei Geldwäsche oder Volksverhetzung. Denn alleine Bilder mit volksverhetzender Botschaft oder Ähnliches, die sich auf dem Smartphone aus irgendeinem Grund befinden, können strafrechtliche Folgen haben.


Ein großer Punkt war das Thema Messer. 300 sonstige Messer und 58 Messer, die unter das Waffengesetz (Klinge über 12 Zentimeter Länge oder mit Klappmechanismus) fallen, wurden 2024 sichergestellt. „Wer erwischt wird, sagt vor Gericht häufig, dass er es zur Verteidigung braucht“, berichtet Dr. Wolfram von Borzeszkowski, Jugendrichter am Amtsgericht Remscheid. „Ich habe noch nie ein Messer dabei gehabt und ich lebe immer noch“, sagt er. Bedeutet: „In Deutschland braucht niemand ein Messer mitzuführen.“


Der Jugendrichter kenne zahlreiche Fälle, in denen sich anfängliche Lappalien zu Messerangriffen mit Verletzten entwickelten. „Im schlimmsten Fall liefert ihr euren Streitgegnern sogar die Tatwaffe, wenn ihr ein Messer bei euch führt“, sensibilisiert Saltenbrock die Achtklässler.

Zudem: „Gewalt ist kein Mittel“, sind sich die drei Vertreter der bergischen Justiz sicher. Ein Ego breche nicht, wenn man nicht auf eine Drohung eingehe. Im Gegenteil, betonen sie, es sei eine große Stärke. „Ihr wollt keine Opfer sein, also seid keine Täter“, so der Richter.


 
 
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